Amtshandlungen

Taufe

Ein Kind ist geboren. Vieles ist jetzt neu für die Eltern, an einiges muss sich erst gewöhnt werden. Irgendwann stellt sich dann die Frage nach der Taufe.

Durch die Taufe wird die Zugehörigkeit zur weltweiten Gemeinschaft der Christinnen und Christen begründet. Daher wird die Taufe im Gemeindegottesdienst gefeiert, um sichtbar und erfahrbar zu machen, dieser Mensch wird in unsere und die weltweite Gemeinde Jesu Christi aufgenommen.

Eltern und Taufpaten legen bei der Taufe das Versprechen ab, dass sie bereit sind, das Kind mit dem christlichen Glauben vertraut zu machen und ihm eine christliche Erziehung zu ermöglichen.

Die Taufe ist aber keine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Religions- oder Konfirmandenunterricht. Natürlich ist es auch möglich, als Heranwachsende oder Erwachsene getauft zu werden. In der Regel geht dann der Taufe ein Taufunterricht voraus. Bei Konfirmandinnen und Konfirmanden gilt der Konf-Unterricht als Taufunterricht.

Möchten Sie Ihr Kind taufen lassen oder möchten Sie selbst getauft werden oder haben einfach Fragen zur Taufe, so sprechen Sie uns an: pfarramt@ref-stmargrethen.ch.

Ein paar Tipps zur Taufe:

  • Wenn Sie sich entschlossen haben, ihr Kind taufen zu lassen, vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Taufe und das Taufgespräch. Feste Taufsonntage gibt es in unserer Kirchgemeinde nicht.
  • Suchen Sie sich Taufpaten für Ihr Kind aus. Sie sollten konfirmiert oder 16 Jahre alt und Mitglied einer christlichen Kirche sein.
  • In unserer Kirchgemeinde ist es üblich, dass der Täufling eine Taufkerze geschenkt bekommt. Wenn Sie selbst eine Taufkerze basteln oder besorgen möchten, ist dies auch möglich.
  • Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich im Gottesdienst nicht gestattet. Möglichkeiten für Erinnerungsfotos können im Taufgespräch besprochen werden.
  • Private Tauffeiern sind in unserer Kirchgemeinde in der Regel nicht möglich.

Trauung

Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung.

Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschliessung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.

Hinweise

  • Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Gemeindepfarramt in Ihrem Wohnort.
  • Der kirchlichen Trauung muss die zivilrechtliche Eheschliessung vorausgehen.
  • Für eine evangelische Trauung muss mindestens einer der Ehepartner Mitglied der Evangelischen Kirche sein.
  • Mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteiligung des Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (Ökumenische Trauung).
  • Details zur Trauung werden mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin im Traugespräch besprochen.

Das Traugespräch

Nach einer ersten Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt werden in der Regel zwei Vorbereitungsgespräche mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer vereinbart. Das erste Gespräch wird etwa drei Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin liegen, das zweite wird zeitlich nahe an der Trauung liegen. Inhaltlich geht es um die Gestaltung des Gottesdienstes und um das Paar selbst: die Liebe, wie sich beide kennen gelernt haben, was ihnen an einander wichtig ist und was sie von ihrer Beziehung erwarten.

Das Brautpaar kann sich auf das Gespräch mit folgenden Fragen vorbereiten:

  • Was erwarten wir von dem Traugottesdienst?
  • Gibt es einen Bibelspruch, einen Liedvers oder sonst einen Text, der uns beiden viel bedeutet? (Trauspruch)
  • Wollen wir Lieder und Musik mit auswählen? Welche Lieder wollen wir singen?
  • Sollen Verwandte und Freunde den Gottesdienst mitgestalten?

Ein Trauspruch kann z.B. mit Hilfe der Webseite www.trauspruch.de ausgesucht werden.

Kosten

Die kirchliche Trauung in der Wohnortgemeinde mit Pfarrerin oder Pfarrer ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten können jedoch anfallen, wenn der Gottesdienst auf eine besondere Weise gestaltet wird (z. B. besonderer Blumenschmuck, besondere Musik) oder woanders als im üblichen Gottesdienstraum der Gemeinde gefeiert werden soll (z. B. Heizkosten einer sonst geschlossenen Kirche).

Bestattung

Der Tod eines nahen Angehörigen macht einen immer betroffen. Für die meisten Menschen ist es eine Zeit in der sie hin- und hergerissen sind, zwischen Trauer und der Notwendigkeit wichtige Dinge organisieren zu müssen. Im Trauerfall sind wir gerne für Sie da und begleiten Sie in dieser schwierigen Zeit.

Hinweise

  • Das Pfarramt vereinbart mit Ihnen und dem Bestattungsamt der politischen Gemeinde einen Termin für die Beisetzung und die Abdankung.
  • Vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für ein Beerdigungsgespräch.
  • Sie können sich auf das Beerdigungsgespräch vorbereiten, indem Sie die persönlichen Daten des Lebenslaufes notieren. Diese können aber auch während des Gespräches zusammengetragen werden.
  • In der Regel findet die Beisetzung um 13.45 Uhr auf dem Friedhof statt. Der Abdankungsgottesdienst wird dann im Anschluss um 14 Uhr gefeiert.
  • Montags und samstags finden in der Regel keine kirchlichen Abdankungen statt.
  • Über die Bestattungsmöglichkeiten informiert Sie das Bestattungsamt der politischen Gemeinde.

Kontaktieren Sie uns: 071 744 03 76 oder pfarramt@ref-stmargrethen.ch